Kommt es zu einem Verkehrsunfall, Sach- oder Personenschaden, während des ambulanten Dienstes, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und am Unfallort zu bleiben, bis alle Personalien ausgetauscht wurden.
Voraussetzungen für einen schnellen Ablauf nach dem Unfall:
- Ein Mobiltelefon mit Guthaben
- Eine Telefonliste der zu versorgenden Patient*innen und der Kolleg*innen
- Notizzettel und Stifte
- Einwegkamera / Mobiltelefon mit Kamera
Ablauf:
- Sicherung der Unfallstelle
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- Warndreieck aufstellen, Warnblinkanlage anschalten
- ggf. Verletzte versorgen
- Polizei rufen, wenn es sich um einen Firmenwagen handelt
- Informationsaufnahme
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- Personalien werden aufgenommen
- Schäden mit der Einwegkamera fotografieren
- Unfallbericht ausfüllen
- keine Schuldeingeständnisse abgeben – der Polizei den Unfallvorgang neutral beschreiben
- Weitere Notwendigkeiten
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- den Pflegedienst über den Unfall informieren
- Patienten und Angehörige über Verspätungen informieren
- eine Weiterfahrt ist bei kleinen Blechschäden möglich, ansonsten muss ein Ersatzfahrzeug her
- bei größeren Schäden muss ein Abschleppfahrzeug angefordert werden
- ggf. muss die Tour auf die anderen Kolleg*innen verteilt werden
- bei leichten Personenschäden unverzüglich den Durchgangsarzt aufsuchen, bei schweren Personenschäden den Notruf wählen
- einen Unfallbericht an die Berufsgenossenschaft nur bei Personenschäden senden
Abschließend muss das Fahrzeug wieder mit einer Einwegkamera, Notizzetteln und Stiften ausgestattet werden.
Quellen:
- www.pqsg.de
- www.adac.de