Die Zeitarbeit, oder auch Leiharbeit genannt, hat die Bedeutung "Arbeit auf Zeit". Sie ist ein Instrument zur Überbrückung von kurz- oder langfristigen Personalausfällen. In der Zeitarbeit gibt es drei Akteure, die miteinander agieren und in einem sogenannten Dreiecksverhältnis stehen:
- der Arbeitgeber (Verleiher)
- die Arbeitnehmer*innen (Leiharbeitnehmer*innen) und
- der Kunde (Entleiher).
Die Arbeitnehmer*innen sind bei einem Personaldienstleister mittels eines Arbeitsvertrages angestellt und werden im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an einen Kunden für einen begrenzten Zeitraum zum Arbeiten überlassen.
Wie funktioniert Zeitarbeit?
Eine Kundeneinrichtung hat einen Personalausfall und bestellt daraufhin Fremdpersonal, Leiharbeitnehmer*innen, um den Personalausfall zu kompensieren. Die Disponent*innen des Personaldienstleisters teilen die bestellten Dienste den Leiharbeitnehmer*innen in einem Dienstplan zu. Häufig hat ein*e Leiharbeitnehmer*in mehr als einen Einsatzort und wird mehrfach überlassen. Die Leiharbeitnehmer*innen treten ihre Dienste bei der jeweiligen Kundeneinrichtung an und sind dieser als Arbeitnehmer*in unterstellt. Es gelten die Regeln des Kundenbetriebes. Jede*r Leiharbeitnehmer*in ist dazu verpflichtet einen Nachweis über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit zu führen. Dieser Nachweis wird von der Kundeneinrichtung unterschrieben und beim Personaldienstleister eingereicht. Der monatliche Lohn wird vom Personaldienstleister gezahlt.
Bei vemundo haben die Leiharbeitnehmer*innen die Möglichkeit, einen Wunschdienstplan einzureichen. Im besten Fall können alle Wünsche in Bezug auf die Schichtarten und freien Tage eingehalten werden.
Rechtliche Vorgaben
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gibt den rechtlichen Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung vor. Sie regelt alle Rechte und Pflichten von Personaldienstleister, Kundeneinrichtungen und Leiharbeitnehmer*innen während der Einsatzüberlassung.
Arbeitszeitgesetz
Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in der Zeitarbeit wird strengstens von der Bundesagentur für Arbeit überprüft. Für Leiharbeitnehmer*innen in der Pflege gibt es keine üblichen Ausnahmeregelungen. Sie dürfen ihre Ruhepause von 11 Stunden zwischen zwei Einsätzen nicht um eine Stunde verkürzen. Generell ist dies aber "in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen" (§ 5 Abs. 2 ArbZG) möglich.
Equal Treatment durch Equal Pay
Equal Treatment ist der Gleichstellungsgrundsatz. „Der Gesetzgeber fordert, dass der Zeitarbeitnehmer ab dem 10. Monat das gleiche Entgelt erhält, wie der vergleichbare Stammmitarbeiter im Kundenbetrieb.“ (iGZ 2018, S. 4) Konkret bedeutet dies, dass die Leiharbeitnehmer*innen finanziell nicht schlechter gestellt werden dürfen als das Festpersonal in der Kundeneinrichtung.
Überlassungshöchstdauer
Leiharbeitnehmer*innen dürfen „nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Entleiher überlassen“ (§ 1 Abs. 1b AÜG) werden. Nach den 18 Monaten Einsatzzeit müssen die Leiharbeitnehmer*innen 3 Monaten und 1 Tag in dieser Einrichtung pausieren. Währenddessen erfolgt der Einsatz in einer anderen Kundeneinrichtung.
Vor- und Nachteile für Leiharbeitnehmer*innen
Vorteile
- Kontakt zu unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen
- Kennenlernen unterschiedlicher Aufgabengebiete
- erleichtert den Wiedereinstieg in den Beruf nach einer längeren Pause (Krankheit, Elternzeit, etc.)
- Mehr Mitspracherecht bei der Dienstplangestaltung
- Gleichstellung dank Equal Treatment
- Gerechte Bezahlung dank Equal Pay
- Dynamische Verdienstmöglichkeiten
Nachteile
- Kurzfristige Einsätze
- wechselnde Einsatzorte
- das Gefühl, in Kundeneinrichtungen fremd zu sein
- kein festes Pflegeteam
Vorteile für Leiharbeitnehmer*innen bei vemundo
- Sicherheit durch unbefristete Arbeitsverträge
- Betreuung durch ein internes vemundo Team mit Pflegeerfahrung
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Planungssicherheit durch klare Absprachen und Kommunikation auf Augenhöhe
- Ist der Einsatzort aus wichtigen Gründen nicht mehr gewünscht, muss nicht der Arbeitgeber gewechselt werden, sondern nur der Auftrag
- Angebot: Professionelle Beratung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Firmenfitness Rabatt
Quellen:
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html
- Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/a_g/index.html#BJNR113930972BJNE003400308
- Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (2018): Zeitarbeit. Online: https://ig-zeitarbeit.de/zeitarbeit/grundlagen/funktionsweise